AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen I Haftungshinweis
Hundestudio GoodDog übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.
Haftungsansprüche gegen Hundestudio GoodDog, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen am Sitz des Unternehmens öffentlich zur Einsicht aus und sind auch im Internet unter www.gooddog.de in der Rubrik – AGB – abrufbar.
LEISTUNG
- Alle Pflegebehandlungen an Hunden im Hundestudio GoodDog werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach fachlichen Qualitätsgrundsätzen ausgeführt.
- Im Mittelpunkt aller Maßnahmen steht die Gesunderhaltung des Tieres und die Beachtung des Tierschutzes.
- Generell und grundsätzlich behält sich das Hundestudio vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen; ihre Ausführung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Hundestudios GoodDog.
- Das Hundestudio GoodDog arbeitet ausschließlich nach Terminvereinbarung. Sollte der Kunde zum vereinbarten Termin verhindert sein, ist der Termin rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) abzusagen, damit wir diesen Termin erneut vergeben können. Wird ein Termin nicht abgesagt, ist das Hundestudio GoodDog berechtigt, eine Ausfallsentschädigung pro eingeplanter Stunde in der Höhe von € 25,00 zu berechnen.
- Sollte das Tier zur Pflegebehandlung in die Obhut des Hundestudios GoodDog gegeben werden, muss das Tier nach der Behandlung vom Auftraggeber persönlich oder von einer dem Hundestudio GoodDog persönlich bekannten bzw. zuvor angekündigten Person abgeholt werden.
PREISE / BEZAHLUNG
- Die in der Preisübersicht ausgewiesenen Preise gelten für regelmäßig gepflegte, filzfreie Hunde, die der Größe der angegebenen Rasse entsprechen.
- Der Leistungs-/Lieferumfang gem. den Positionen der Preisliste wird vor Arbeitsbeginn vereinbart. Mehraufwendungen, deren Notwendigkeit sich im Sinne der o.a. Qualitätsgrundsätze während der Durchführung ergeben, gelten als vereinbart, sofern sie Mehrkosten in Höhe von € 50,- nicht übersteigen.
- Entstehende oder separat zu beauftragende Leistungen sind: Entfilzen des Hundes, dazu ggf. erforderliche Pflegeprodukte und Parasitenbehandlung. Bei Parasitenbefall oder anderen Ansteckungsgefahren (Durchfall, eitrige Wunden) wird das Hundestudio GoodDog die Reinigung und Desinfektion des Hundesalons mit mind. 20,- € in Rechnung stellen. Zeitverzögerungen durch Unruhe des Hundes oder durch Störungen des Besitzers werden ganz normal mit der insgesamt benötigten Behandlungszeit abgerechnet. Muss die Behandlung aufgrund des Verhaltens des Hundes vorzeitig abgebrochen werden, ist dennoch der vereinbarte Preis zu zahlen.
- Die Bezahlung des Behandlungspreises, der sich aus der Preisliste, diesen AGB und der Beauftragung ergibt, ist bei Abholung des Tieres sofort bar oder per EC-Karte fällig. Es gibt keine Pflege auf Rechnung.
- Jeder Tierhalter ist verpflichtet, auf dem Gelände oder in den Räumlichkeiten des Hundestudios GoodDog, sein Tier ordentlich an der Leine zu halten. Für Schäden, die aus Missachtung dieser Bedingung resultieren, haftet der Hundehalter.
HAFTUNG
- Der Tierhalter versichert, dass es mit dem/den zu betreuenden Tier(en) bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten.
- Den Aufenthalt im Hundestudio GoodDog soll ihr Hund möglichst angenehm und stressfrei empfinden. Aus diesem Grund verzichte ich möglichst viel auf den sogenannten „Galgen“. (Dieser „Galgen“ dient zur Fixierung des Hundes, bewirkt jedoch unter Umständen bei dem Tier Angst und Verspannung.) Bei sehr unruhigen Hunden kann sich aufgrund dieser Arbeitsweise aber gleichzeitig die Verletzungsgefahr erhöhen. Gleiches gilt für Hunde mit stark verfilztem Fell. In beiden Fällen übernehmen wir keine Haftung und behalten uns die lockere Fixierung des Hundes vor. Verletzungen des Personals durch Ihren Hund müssen durch Ihre Hundeversicherung abgedeckt sein.
- Bei aggressiven oder bissigen Hunden bitten wir um sofortige – vor Behandlungsbeginn – Information diesbezüglich, um Vorsichtsmaßnahmen ergreifen zu können. Bei bissigen Hunden bitte ich um Verständnis, dass der Maulkorb angelegt werden muss. Wann ein Maulkorb angelegt wird, liegt im Ermessen des Hundestudios GoodDog. Die Verweigerung des Besitzers zum Anlegen eines Maulkorbs berechtigt das Hundestudio GoodDog zum Abbruch der Pflege bei voller Kostenfälligkeit.
- Für alle Hunde muss grundsätzlich eine gültige und bezahlte Haftpflichtversicherung bestehen.
- Sollte das Tier im Betreuungszeitraum erkranken oder sich verletzen, wird primär der betreuende Tierarzt eingeschaltet. Sollte dieser nicht erreichbar sein, behält sich das Hundestudio GoodDog vor, einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich von dem Tierhalter zu tragen.
- Für Schäden oder Krankheiten, die das Tier während der Abwesenheit seines Tierhalters bzw. während der Pflegezeit erleidet, kann das Hundestudio GoodDog nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung des Hundestudios GoodDog wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. (Nichtbenutzung des Galgens gilt nicht als Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ) Sollten während der Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden entstehen, so haftet das Hundestudio GoodDog im Rahmen einer bestehenden Betriebs-Haftpflichtversicherung. Ansprüche sind umgehend nach Kenntnisnahme dem Hundestudio GoodDog zu melden.
- Das Hundestudio GoodDog haftet nicht, wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen, wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen das Tier entflieht und hieraus dem Auftragnehmer oder Dritten ein Schaden entsteht, wenn durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeiten Schäden entstehen oder wenn durch zu starke Verfilzung oder zu starke Unruhe des Hundes das Tier bei unserer Arbeit trotz der diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird.
- Das Tier ist unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die dann auch gleich korrigiert werden können. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden.
- Liegt ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, der nicht umgehend korrigiert werden kann, ist das Hundestudio GoodDog zu mindestens zwei Nachbesserungen berechtigt, bevor Ersatzvornahmen oder Zusatzkosten etc. vom Hundebesitzer geltend gemacht werden können.
- Mit Aufnahme der erhobenen, personen- und sachbezogenen Daten in die Kundendatei des Hundestudios GoodDog erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Diese Daten werden nur intern genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Dies gilt jedoch nicht für die im Notfall erforderliche Einschaltung eines Tierarztes.
- Das Hundestudio GoodDog stellt ggf. die Fotos einiger Tierkunden ins Internet auf die eigene Homepage. Sollte der Tierhalter damit nicht einverstanden sein, informiert er das Hundestudio GoodDog, damit diese Fotos umgehend wieder aus der Homepage entfernt werden können.
- Gerichtsstand des Hundestudios GoodDog ist Ahaus.